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Die 5. Außerordentliche sowie 2. Ordentliche Vollversammlung
Inzwischen haben nun die 5. Außerordentliche und die 2. Ordentliche Vollversammlung stattgefunden – Erstere am 24. April in München, Letztere am 26. April in Berlin. Die Außerordentliche Vollversammlung in München hatte nur zwei Tagesordnungspunkte und diese wurden verhältnismäßig schnell abgehandelt: Niko Macoulis wurde einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des IVS gewählt. Die Erläuterungen zu den Treffen mit der DRV-B (wir berichteten im März/April Newsletter) wurden mit Freude und Dank aufgenommen. Die Tagesordnung der Vollversammlung in Berlin war umfangreicher, wurde aber ebenfalls schnell bewältigt, sodass sich die anwesenden KollegInnen dem Buffet widmen konnten, ohne anschließend noch einmal wegen offengebliebener Tagesordnungspunkte zurück in
den Saal zu müssen. Der "alte" Vorstand wurde entlastet, Peter Reinhardt wurde mit allen gültigen Stimmen wiedergewählt, und Andreas Müller bleibt ohne Wiederwahl satzungsgemäß Schatzmeister, bis sich ein Kandidat für dieses Amt findet, der dann in einer Außerordentlichen Vollver- sammlung gewählt werden muss. Die Satzungsänderungen wurden mehrheitlich angenommen und sind auf unserer Internetseite einzusehen: www.ivs-ev.info.
Auch in Berlin wurden der Geschäftsbericht und die Erläuterungen zur geleisteten Arbeit mit Freude und Dank aufgenommen. Hans-Georg Panczak hatte in München den Antrag gestellt, den Vorstand zu beauftragen, umgehend Kontakt mit dem Vorstand des BVDSP aufzunehmen, um die Probleme der Sozialversicherung und Abrechnung im Zusammenhang mit den Gesprächsergebnissen des DRV-B-Treffens vom 10. April 2008 zu klären. Dieser Antrag wurde in München einstimmig
angenommen und in Berlin einstimmig bestätigt – was verfahrenstechnisch nicht nötig gewesen wäre, aber ein schönes Gefühl der Einigkeit vermittelt.

In Ausführung des Auftrages, den die Mitglieder erteilten, hat der Vorstand Kontakt mit dem BVDSP aufgenommen, und das erste Gespräch hat bereits am 7. Mai 2008 in den Konferenzräum- lichkeiten in der Glinkastraße stattgefunden. Allen an den bisherigen Arbeitsergebnissen und an der Vorbereitung und Durchführung der beiden Versammlungen beteiligten Kollegen einen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit. Wünschen wir uns allen viel Erfolg für die kommenden zwei Jahre – es gibt viel zu tun!

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Treffen zwischen IVS und BVDSP
Am 7. Mai 2008 fand das Gespräch zwischen dem IVS und dem BVDSP in einem vom IVS angemieteten Konferenzraum in der Glinkastraße 25 statt. Von unserer Seite waren die Herren P . Reinhardt, H.-G. Panczak, F . K.-Shantin und RA J. Genge anwesend, von Seiten der Produzenten waren die Vorstandsmitglieder R. Ludwig, FFS München/Berlin, RA A. Engel, BSAG Berlin, Christian Wunder, RC-Production Berlin und als "Gast" B. Herbing, Arena Synchron Berlin, gekommen. Wir vom IVS hatten eine unabhängige Protokollantin dazu gebeten - das ausführliche Protokoll der Zusammenkunft kann in der Geschäftsstelle des IVS eingesehen werden. Kurz zusammengefasst ist zu sagen, dass der von Produzentenseite bei der Zusammenkunft am 10. April 2008 in den Räumlichkeiten der DRV-B geäußerte Wunsch der Rückkehr zur grundsätzlichen Unständigkeit in deren Verband mehrheitlich nur umsetzbar scheint, wenn zuvor eine diesbezügliche "Weisung", "Erklärung" oder was auch immer seitens der DRV-B erfolgt. Herrn Büchels und Herrn Grintschs Ausführungen dazu am 10. April scheinen im BVDSP nicht zwingend wahrgenommen worden zu sein. Die Angst vor Produzentenkollegen, die mit dem Verweis auf das (trotz eventueller "Einigung" auf Unständigkeit ja nach wie vor vorhandene) 16-Fälle-Modell und das Prüfungsschema die unständige Abrechnung ablehnen und generell in "vorausschauender Betrachtungsweise" bei "selbständig" ankommen und sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, ist zu groß. Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit der Verbände die vorhergehende Notwendigkeit sei und nachdrücklich erklärt, dass wir für den Konkurrenzkampf der Firmen untereinander, der sie daran hindert, ihren Wunsch nach flächendeckender Unständigkeit einfach umzusetzen, nicht verantwortlich sind. Der von Seiten des BVDSP ins Gespräch gebrachten Rücknahme der Musterklage gegen die Verwurstung unserer Rechte als sozusagen "vertrauensbildende Maßnahme" mussten wir entschieden widersprechen – nicht nur, weil Urheberrecht und Sozialrecht zwei Paar Schuhe sind, sondern auch, weil die Musterklage gemeinsam mit dem BVDSP geplant war und es nicht nachvollziehbar ist, warum sie nun für das angeblich schlechte Verhältnis zwischen den Verbänden herhalten soll. RA Engel vom Vorstand des BVDSP betonte immer wieder, dass er die Option "Selbständigkeit" nicht ausreichend gewürdigt fände und äußerte Zweifel, als seine beiden Vorstandskollegen unseren Vorschlag der Zusammenarbeit auf der Basis einer Abrechnungsdokumentation unterstützten. Auch Herr Herbing wollte diesen Weg nicht a priori mitgehen, erklärte aber, die DRV-B anrufen zu wollen, um sich versichern (schriftlich geben!) zu lassen, dass eine Modifikation der 50-Tage-Regelung dahingehend möglich sei, dass sie auf den Arbeitnehmer und nicht auf die einzelne Firma bezogen würde und dass eine von Firma und Schauspieler unterschriebene Abrechnungs- dokumentation für den Prüfdienst ein anzuerkennendes Dokument sei, welches im Falle von unständiger Abrechnung z.B. bei einer Serie nicht in Zweifel gezogen würde. Unser Entwurf für eine Abrechnungsdoku- mentation ist dem Vorstand des BVDSP geschickt worden und wird zur Kenntnisnahme im Forum veröffentlicht. Für alle Kollegen, die weniger als 50 Tage als Synchronschauspieler tätig sind (Autoren/Regisseure mit Einkommensschwerpunkt aus selbständigen Tätigkeiten), käme (auch in Anwendung des Prüfungsschemas) zumeist die selbständige Abrechnung heraus und berufsfremde Seiten- einsteiger oder Gelegenheits- arbeiter (wie prominente Laien) würden nach dem Prüfungsschema und in Würdigung ihres sonstigen Einkommensschwerpunktes abgerechnet. Herr Herbing bezweifelte, wie auch im Gespräch am 10. April, die Rechtmäßigkeit des Prüfungs- schemas und die Notwendigkeit der Durchversicherung bei Rahmenvereinbarung und wünschte sich ganz dringend eine Prüfung, um endlich Klarheit zu bekommen. Wir als Vertreter der von den falschen Abrechnungen fast aller Firmen betroffenen Schauspieler haben nun das Problem, dass die von der DRV-B am 10. April vorgeschlagene Einzelfallklärung zwischen Schauspieler und Firma von den Firmen nicht mehrheitlich befürwortet wird. Dass fast alle Firmen bis auf die FFS falsch und zu unseren Ungunsten abgerechnet haben, soll wohl "erledigt" sein und die strafrechtliche Komponente wird als "Drohkulisse" des IVS gesehen. Das ist unser Dilemma. Finanzielle Konsequenzen für Fehlverhalten sind das einzige Druckmittel, dem sich die Firmen in Mehrheit beugen würden. So lange dieses Druckmittel als "Drohkulisse" des IVS betrachtet und abgetan wird, ist es keins, weil alle, die weiter ihren Schnitt bei den Sozialversicherungen der Schauspieler zu machen gedenken, getrost darauf warten, dass eine Prüfung durch die Prüfdienste nur stichprobenartig erfolgt und mit einem Gesamtbetrag von 2.000 € Nachzahlung (wie kürzlich geschehen) im überschau- und kalkulierbaren Strafrahmen bleibt. Mit der Strafzahlung werden leider die falschen Versicherungs- verläufe der Schauspieler nicht korrigiert, womit diese am Ende in jedem Fall die Dummen sind. Wir stecken so kurz nach den Zusammenkünften der letzten Wochen und im Wissen um die derzeit noch mangelnde Bereitschaft einiger Synchronpro- duzenten, die deutlichen Hinweise der DRV-B vom 10. April zu beherzigen, in einem Entscheidungsfindungsprozess, an dem sich die Mitglieder unbedingt durch Beiträge im Forum beteiligen sollten. Im Vorstand des BVDSP gibt es den ausdrücklichen Wunsch zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit mit dem IVS und wie bei uns die Überzeugung, dass das Miteinander der Verbände nur von den Mitgliedern mit Leben erfüllt werden kann.

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Interview mit Rechtsanwalt Joachim Genge
Herr Rechtsanwalt Joachim Genge ist seit 2003 in Berlin nieder- gelassen. Er hat Rechtswissen- schaften an der Humboldt Universität zu Berlin und in Edinburgh studiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Sozialrecht. Das Sozialrecht umfasst das Gebiet der Sozialversicherungen, also u.a. die gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen, und das Recht der sozialen Sicherheit, also u.a. das SGB II und das SGB XII. (www.genge.info)
IVS: Guten Tag, Herr Genge. Können Sie unseren Lesern sagen, in welcher Angelegenheit Sie für den Interessenverband der Synchronschauspieler tätig sind?
Genge: Mein Mandat umfasst die Begleitung und Beratung des IVS bei Gesprächen mit dem Bundesverband Deutscher Synchronproduzenten (BVDSP) und der Deutschen Rentenver- sicherung Bund (DRV-B). Letztlich geht es darum, eine vernünftige soziale Absicherung der Sprecherinnen und Sprecher und Rechtssicherheit bei der Abrechnungspraxis miteinander zu verbinden.
Sie waren bei dem Treffen zwischen dem IVS, dem BVDSP und der DRV-B am 10. April dabei. Würden Sie Ihre Eindrücke schildern?
Das war ein sehr wichtiges Treffen. Es war gut, dass alle Beteiligten und seitens der DRV-B auch Vertreter des Prüfdienstes und der Grundsatzabteilung anwesend waren. So konnten viele Probleme der Abrechnungs- praxis mit dem sog. 16-Fälle-Modell zur Sprache gebracht und geklärt werden.
Können Sie kurz die Ergebnisse des Treffens zusammenfassen?
Man kann drei Ergebnisse hervorheben: Zum einen hat die DRV-B von beiden Seiten, sowohl von den Synchronschauspielern als auch von den Synchronproduzenten, konkrete Einblicke in die Probleme bei der Abrechnung erhalten. Nicht nur der IVS, sondern gerade auch die Produzenten konnten ihre große Unzufriedenheit über Unklarheit- en und Fehlentwicklungen seit dem Oktober 2005 deutlich machen. Dies wird auch für die Weiterentwicklung der maßge- benden Rundschreiben hilfreich sein. Zum anderen haben die Synchronproduzenten von der DRV-B sehr deutliche Bewertungen zu einer Reihe von exemplarischen Fällen erhalten, die vom IVS vorgestellt wurden. In diesen Fällen wurde die derzeit geltende Rechtslage also falsch
umgesetzt – und das stets zum Nachteil der Sprecher. Außerdem hat die DRV-B ausdrücklich dazu aufgefordert, dass sich der BVDSP und der IVS zu Gesprächen zusammenfinden sollen, um eine Verständigung über die praxisnahe Umsetzung der bestehenden Re-gelungen zu erreichen. Die DRV-B hat zugleich angeboten, diese Gespräche zu unterstützen.
Welche Konsequenzen hat das für die Abrechnung/die Firmen/die Schauspieler?
Die Prüfdienste der DRV-B sind verpflichtet, bei den Produzenten regelmäßige Betriebsprüfungen vorzunehmen. Die Unsicherheiten, die bezüglich der Abrechnungen seit Oktober 2005 allseits bestanden hatten, haben sich mit der Präzisierung durch das "16-Fälle-Modell" der DRV-B im Winter 2006/2007 weitgehend gelegt. Die Ausführungen der DRV-B im Gespräch am 10.04. 2008, etwa zum Verständnis von Rahmenverein- barungen, haben dies nur noch unterstrichen. Bei den anstehenden Betriebsprüfungen wird die erste Zeit ab Oktober 2005 bis etwa Dezember 2006/Februar 2007 sicherlich mit einem gewissen Wohlwollen zu betrachten sein. Für die Zeit danach aber und für die Gegenwart dürfte der Maßstab des Prüfdienstes entsprechend strenger sein. Auch insofern war die Beteiligung des Prüfdienstes an dem Gespräch am 10.04. 2008 hilfreich.
Und wenn eine Firma sich nicht an die Vorgaben der DRV-Bund hält? Welche Konsequenzen kann das für die Produktionsfirma haben?
Wenn eine Firma Sozialversicherungsbeiträge, die hätten abgeführt werden müssen, nicht abgeführt hat, müssen diese vom Unternehmen nachgezahlt werden. Dabei gilt,
dass der Arbeitgeber nur die Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Monate vom Arbeitnehmer nachfordern kann, sofern der Sprecher in dieser Zeit beschäftigt war. Alles, was zeitlich darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber allein tragen. Aus der Vergangenheit können Beiträge der letzten 4 Jahre nachgefordert werden. Eine Betriebsprüfung bedeutet für ein Unternehmen also ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Wenn die Abrechnung vorsätzlich falsch erfolgt ist, können auch Straftatbestände erfüllt sein. In solchen Fällen sind sogar die Beiträge der letzten 30 Jahre fällig.
Was können Synchronschau- spieler tun, um die korrekte Abrechnung ihrer Arbeit zu erzielen?
Es bleibt zu hoffen, dass in den laufenden Gesprächen zwischen IVS und BVDSP eine gemeinsame Linie entwickelt werden kann, die wenigstens kurzfristig zu einer akzeptablen und verlässlichen Abrechnungspraxis führt. Diese gemeinsam erzielten Vereinbarungen könnten dann vom BVDSP wie vom IVS als Empfehlung an die jeweiligen Mitglieder weitergegeben werden. Unabhängig davon kann ein Synchronschauspieler bei der Verhandlung über einen Einsatz auch das Thema Abrechnung ansprechen oder die Abrechnung später nachprüfen lassen.
Auf welche Beschlüsse/Gesetze kann man sich berufen?
Auf der einen Seite gibt es das besagte Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungen vom 30.09. 2005 und das so genannte "16-Fälle-Modell" mit einem von der DRV-B entwickelten Prüfungsschema. Dies ist der Rahmen, in dem sich die laufenden Gespräche bewegen. Auf der anderen Seite aber hat sich die Gesetzeslage durch das Rundschreiben nicht geändert und jeder kann sich auf eine seit mehr als 30 Jahren unverändert feststehende Rechtsprechung zum sozialversicherungsrechtlich- en Status eines Synchron- sprechers berufen. Ein Gang vor die Sozialgerichte dürfte kurz- bis mittelfristig gesehen ohnehin der einzige Weg zur Rechtssicherheit sein. Dies gilt sowohl für die Sprecher als auch für die Produzenten. Aber in Anbetracht der laufenden Verhandlungen, bleibt abzuwarten, was diese bringen. Wir sind auf einem guten Weg.

Herr Genge, wir danken Ihnen für das Gespräch!

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Mannstoll! Oder das verflixte 7. Jahr
Die Medienaufmerksamkeit stärker als bisher, die Zahl der eingereichten Filme und Serien höher und endlich alles "groß" genug, um für die Verleihung des 7. Deutschen Synchronpreises in die Hauptstadt des Synchrons umzuziehen: Am Abend des 3. April 2008 fand im ehemaligen Kosmos-Filmtheater  die diesjährige Preisvergabe statt. Der rote Teppich wurde, wie bei anderen Verleihungen, für die Synchronpreisverleihung zwar immer noch nicht ausgerollt (bis auf ein kleines Schild außen wies nichts auf das Ereignis im Kosmos hin), jedoch im Inneren waren einige Kameras in Betrieb, die gegen das Typische für die Branche, das Schattendasein der Synchronwelt, sprachen. Eine verbesserte, intensivere Zusammenarbeit mit den Medien, vor allem mit den Fernsehsendern für die Berichterstattung über die Preisverleihung oder die Arbeit im Synchron generell, wäre für die Branche grundsätzlich wünschenswert. Immerhin braucht man nur die Fernsehzeitung aufzuschlagen, um daran erinnert zu werden, wie sehr Synchronisation in Deutschland den Alltag bestimmt, von den Filmtheatern ganz zu schweigen. Durch die Verleihung führte, wie schon im letzten Jahr , Raiko Thal vom RBB. 81 Produktionen wurden eingereicht und von der sechsköpfigen Jury (Jury-Präsident Rainer Brandt)
begutachtet. Die letztendlich Nominierten wurden mit ihrer Arbeit in kurzen Filmbeiträgen vorgestellt. Ein Publikumspreis für die beste Serie wurde in Zusammenarbeit der Zeitschriften "Gong", "Super TV" und "Bild und Funk" von der "Öffentlichkeit" ermittelt. Dass es zurzeit nicht rosig in der Synchronbranche und  mit dem Umgangston unter den Beteiligten aussieht, dass dringend etwas geändert werden müsste, damit die Qualität erhalten bleibt, wurde in den Dankes- und Laudatio-Reden mit mahnenden und kritischen Tönen mehr als einmal erwähnt: Mal auf die heitere Art (z. B. Preisträger Axel Malzacher) oder ganz sachlich (Marianne Groß als Jurymitglied), vom Jurypräsi- denten ganz zu schweigen.
Der Deutsche Synchronpreis 2008:
Nominiert für herausragende weibliche Synchronarbeit
- Jasmin Tabatabai für "La Vie en Rose" (Rolle von Edith Piaf)  und "Persepolis" (Rolle der Marjane)
- Alexandra Marisa Wilcke für "2 Tage in Paris" (Rolle von Julie Delpy)
- Lisa Kreuzer für "Irina Palm" (Rolle von Marianne Faithfull)

Nominiert für herausragende männliche Synchronarbeit
- Philipp Moog für "Zusammen ist man weniger allein" (Rolle von Laurent Socker) (Einreicher und Verleih: ProKino Filmverleih)
- David Nathan für "Harsh Times" (Rolle von Christian Bale) (Einreicher: Splendid)
- Tobias Meister für "Der letzte König von Schottland" (Rolle von Forest Whitaker) (Einreicher und Verleih: 20th Century FOX)

Nominiert als herausragendes Synchrondrehbuch
- Ursula von Langen für "Klang der Stille" (Einreicher und Verleiher: Concorde Filmverleih)
- Cay Michael Wolf für "Harsh Times" (Einreicher: Splendid)
- Katrin Fröhlich für "The State Within - Die Schattenmacht" (Sender und Einreicher: RTL II / PPA Film GmbH)

Nominiert für herausragende Synchronregie
- Christoph Cierpka für "Persepolis" und "Hallam Foe" (Einreicher und Verleiher: ProKino Filmverleih / 20th Century FOX)
- Heinz Freitag für "The History Boys" (Einreicher und Verleih: Universal Pictures International)
- Dietmar Wunder für "Departed - Unter Feinden" (Einreicher und Verleih: Warner Bros.)

Nominiert für herausragende Nachwuchsleistung
- Valentina Bonalana (8 Jahre alt) für "Yesterday" (Rolle von Lihle Mvelase)
- Paul Falk (11 Jahre alt) für "Der kleine König Macius" (Rolle von König Macius)
- Sami El-Sabkhawi (14 Jahre) für "Halloween" (Rolle von Daeg Forch)

Nominiert als herausragend synchronisierte TV-Serie
- Arena Film GmbH & Co. Synchron KG für "Weeds" (Sender: ProSieben)
- Bavaria Fernsehproduktion, Geiselgasteig für "Criminal Intent" (Sender: VOX)
- PPA Film GmbH für "The State Within - Die Schattenmacht" (Sender: RTL II)

Nominiert als herausragend synchronisierter Animationsfilm
- FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH für "Ratatouille" (Verleih: Walt Disney Studios Motion Pictures)
- Arena Film GmbH & Co. Synchron KG für "Die Simpsons - Der Film" (Verleih: 20th Century FOX)
- Splendid Synchron GmbH für "Camp Lazlo" (Verleih: RTL Disney Fernsehen / Super RTL)

Nominiert für den Publikums- preis der Zeitschrift GONG
- Bavaria Fernsehproduktion, Geiselgasteig für "Criminal Intent" (Sender: VOX)
- Neue Tonfilm München GmbH für "Boston Legal"  (Sender: VOX)
- Neue Tonfilm München GmbH für "The Closer" (Sender: VOX)
- FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH für "CSI: Den Tätern auf der Spur" (Sender: RTL Television)
- Cine Entertainment Europe, Hamburg für "Dr. House" (Sender: RTL Television)
- Interopa Film GmbH für "Grey‘s Anatomie" (Sender: ProSieben)
- Interopa Film GmbH für "Heroes" (Sender: RTL II)
- Arena Film GmbH & Co. Synchron KG für "Scrubs" (Sender: ProSieben)
- Arena Film GmbH & Co. Synchron KG für "Ghost Whisperer" (Sender: Kabel Eins)
- Cinephon Berlin für "Desperate Housewives" (Sender: ProSieben)

Sonderpreis der Jury 2008 ging an:
Eckart Dux

Unverständlich, dass es im Vorfeld schwer war, an Karten zu kommen, und sich dann der Saal in den hinteren Reihen mit vielen leeren Plätzen schmückte. Fragwürdig auch, wieso Jasmin Tabatabai in einer Kategorie mit zwei Filmen nominiert wurde. Weder beim amerikanischen "Oscar" noch beim deutschen Filmpreis "Lola" geht einer der Nominierten mit zwei Beiträgen in einer Kategorie ins Rennen. Sollte das die Rechtfertigung dafür sein, dass nicht der Promi-Bonus, sondern wirklich gute Arbeit Jasmin Tabatabai den Preis verschaffte? Ein kleiner Schönheitsfehler. Wenn auch kein Wunder: Schließlich rumorte es schon in der Branche, dass in den letzten Jahren immer wieder bekannte Film- und Fernsehgesichter den Preis für herausragende weibliche Synchronarbeit erhielten. Die prominenten Männer scheinen bei ihrer Synchronarbeit nicht medienwirksam genug zu sein, aber vielleicht ändert sich das mit Christoph Maria Herbst für "Horton hört ein Hu" im nächsten Jahr? Mit großer Begeisterung und zu Recht wurde das Urgestein Eckart Dux für sein herausragendes und prägendes Schaffen im Synchron gefeiert. In diesem Jahr "erwischte" es für den Ehrenpreis wieder einmal einen Mann, erstaunlicherweise das siebte Mal in Folge, seit der Gründung des Preises. Scherzhaft wurde schon gemunkelt, das läge daran, dass die Frauen, die es verdient hätten, ebenfalls für ihr Lebenswerk im Synchron den Ehrenpreis zu erhalten, ihre männlichen Kollegen der Statistik wegen naturgemäß eh alle überleben würden und das man sich deswegen Zeit lassen könnte, sie zu bedenken... Aber das Verhältnis von Männer- zu Frauenrollen entspricht nicht einem Sieben-zu-null-Verhältnis und kann nicht der Grund sein, um sich für so einen Preis zu empfehlen. Die altvorderen Männer der Synchronbranche sind toll, aber les grandes dames eben auch!

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Großverdienst entpuppt sich als Ente
"Sehr geehrte Frau Artajo, danke für Ihren Brief vom 7. April. Leider können wir nach über fünf Wochen Erscheinen der Stern-Ausgabe mit der Titelgeschichte "Selbständige in Deutschland" (12/08) keine Leserbriefe mehr zu dem Thema abdrucken. Es tut mir sehr leid, dass es bei unserem Gespräch offensichtlich ein Missverständnis gab, und wir deshalb eine zu hohe Angabe in der Tabelle gedruckt haben. Das haben wir auch bereits dem Interessenverband der Synchronsprecher mitgeteilt. Wir bedauern diesen Fehler sehr und möchten uns für etwaige Unannehmlichkeiten ausdrücklich entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen."
So der ungekürzte Wortlaut des Briefes der STERN-Redakteurin an Iris Artajo. Nirgendwo abgedruckt, von niemandem wahrgenommen – ganz im Gegensatz zu zwei Zeilen auf Seite 51 im STERN, Heft 12/2008. Aber der Reihe nach. Was war passiert? Der STERN plante eine große Titelgeschichte über Selbstständige in Deutschland und deren Einkommen. Irgendwer kam dabei irgendwann auf die geniale Idee, auch den Beruf des Schauspielers mit einzubeziehen, stöberte nach, googelte sich vermutlich durchs weite, weite Netz und landete schließlich bei der Pressestelle des IVS. Dort fündig geworden, führte ein Redakteur mit Nicolas Böll ein längeres Telefonat, bei dem es letztendlich darum ging, dem Redakteur klarzumachen, dass SynchronschauspielerInnen (üblicherweise) nicht selbstständig sind, womit diese Berufsgruppe bedauerlicherweise aus dem Raster des Artikels herausfiel. Diese Information habe aber den verantwortlichen Redakteur vom STERN, Herrn Joachim Reuter, nach dessen Aussage nie erreicht, weshalb nochmals eine Redakteurin auf die Berufsgruppe "selbstständiger Schauspieler" angesetzt wurde.
Was man dieser Frau anscheinend in der STERN-Redaktion nicht mitgeteilt hatte: Dieses Thema war eigentlich längst gegessen. Besagte STERN-Redakteurin kam nun über eine Agentur zu Iris Artajo. Das Interview mit Iris Artajo selbst dauerte 20 Minuten, in denen u.a. auch über die Gründung des IVS und den Kampf um die Definition des Synchronschauspielers gesprochen wurde. Danach unterhielt man sich über die verschiedenen Sparten eines Schauspielers an sich und den Möglichkeiten, von diesem Beruf leben zu können. Dann die alles entscheidende Frage nach dem monatlichen Einkommen eines selbstständigen Schauspielers. Doch wer vermag sich diesbezüglich festlegen zu können? Wohl eher niemand. Dazu sind die Unterschiede zu groß, die Genres zu verschieden, die Nebentätigkeiten zu vielfältig, ist die Auftragslage zu unbeständig. Man kann nur vermuten, was ein Top-Schauspieler verdient, wenn er rund um die Uhr spricht, zweischichtig, 7 Tage in der Woche vor der Kamera steht, nebenbei Werbung macht, in Film oder auf der Bühne schauspielert, als Regisseur tätig ist usw. Plötzlich stand die Zahl 15.000 im Raum. Doch mit einem derartigen monatlichen Einkommen konnte Iris Artajo nicht dienen. Und das hat sie der STERN-Redakteurin auch so mitgeteilt. Im STERN, Heft 12/2008, stand dann allerdings unter dem Beruf "Synchronsprecherin" (nicht "Schauspielerin"): Iris Artajo, 46, ist Schauspielerin und unter anderem die deutsche Stimme von Penélope Cruz und Juliette Binoche; lebt und arbeitet in Berlin; 40- bis 60-Stunden-Woche; verheiratet. Verdienstspanne: bis zu 15.000 € (ab 2.000 aufwärts). Das Erscheinen des Heftes löste eine Welle der Entrüstung unter den KollegInnen aus. Die folgenden Reaktionen, die E-Mails und Anrufe, die Iris Artajo immer wieder zwangen, sich zu rechtfertigen, waren zum Teil derart verletzend, dass sich Iris Artajo gezwungen fühlen musste, dieses Missverständnis aufzuklären. Sie schrieb einen sehr persönlichen Brief an die STERN-Redakteurin, die sich daraufhin das Interview noch einmal anhörte und Kontakt zu Iris Artajo aufnahm, um ihr ihre Betroffenheit über das Missverständnis zum Ausdruck zu bringen. Dann folgte ihr Brief – siehe oben. Es erstaunt schon etwas, wie schnell dem Gedruckten Glauben geschenkt wird. Da schreibt der STERN, dass eine Synchronschauspielerin bis zu 15.000 Euro im Monat verdient, und schon treibt einem allein der Gedanke an die letzte Steuererklärung den Schweiß auf die Stirn, weil bei einer derartigen Verdienstspanne mit einem Mal die Gefahr zu bestehen scheint, dass das Finanzamt in Kürze eine Betriebsprüfung anordnet. Erst einmal draufhauen. Dabei hätte doch ein Gespräch mit Iris Artajo vieles, wenn nicht gar alles klären können. Aber Hand aufs Herz – wer von den KollegInnen hat das wirklich getan? Was hatte die STERN-Redakteurin doch gleich in ihrem Brief geschrieben? "Es tut mir sehr leid, dass es bei unserem Gespräch offensichtlich ein Missverständnis gab, und wir deshalb eine zu hohe Angabe in der Tabelle gedruckt haben." Möge der IVS-Newsletter dazu beitragen, dass das, was der STERN seinen Lesern vorenthält, doch noch seine Öffentlichkeit findet – zumindest unter KollegInnen. Weitersagen erbeten.


Joerg-Hartung@freenet.de

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Das Aus für die Synchronbranche! Oder doch nicht?
SPIEGEL ONLINE hat es gewusst: "Anhänger fremdsprachiger Originalversionen dürfen sich freuen." BILD hat es gedruckt: "Fernsehfilme in Englisch oder anderen Sprachen sollen nach dem Willen des Europa-Parlaments künftig in ARD und ZDF nur noch im Original mit Untertiteln laufen." Die Westfälische Rundschau hat es erklärt: "Würde der Plan in die Tat umgesetzt, hieße das für deutsche Zuschauer: "Inspector Barnaby" spricht englisch – und "Dr. House" deutsch. Unterschied: Barnaby fahndet im ZDF, Dr. House praktiziert bei RTL." Und die FAZ, die hat es schließlich auf den Punkt gebracht: "Alles auf Englisch? EU soll Synchronisation verbieten." Was alle Quellen gemein hatten, war das, was man bei gutem Journalismus eigentlich nicht erwartet: Man hatte aufs Recherchieren verzichtet, dafür aber vom anderen abge- schrieben. Dem Spiel "Stille Post" ähnlich, wurde aus einer Halbwahrheit eine Viertelwahr- heit, aus der dann wiederum eine Achtelwahrheit wurde usw. Letzter in der Reihe dürften wohl der Mediendienst DWDL ("Im Zuge der Europäischen Union könnte die Luft für die deutsche Synchronisationskultur in Film und Fernsehen eng werden.") und der Kölner Express ("Synchron- sprecher haben ausgedient") gewesen sein. Solche Meldungen konnten natürlich in der Synchronbranche nicht ungehört bleiben. Dementsprechend laut war dann auch der Aufschrei. Ein neues Gespenst ging durch die Synchron-Ateliers, das sich da nannte: Untertitelpflicht. Doch der Spuk war nicht von langer Dauer. Nachdem sich im Internet schnell Foren und Blogs zu diesem Thema gebildet hatten, kam doch
tatsächlich auch mal jemand von den Journalisten auf die Idee, sich die Quelle dieser Hiobsbotschaft genauer anzusehen, und landete auf der Homepage vom Europäischen Parlament, wo der korrekte Wortlaut – auch auf Deutsch – nachzulesen ist. Dort steht u.a.: "Über 83 Millionen Menschen in Europa sind von einem vollständigen oder teilweisen Hörverlust betroffen. ... Mit der Untertitelung könne gewährleistet werden, dass alle Bürger, einschließlich der Gehörlosen und der Schwerhörigen, Zugang zum vollständigen Programmangebot haben. Die Abgeordneten unterstreichen darüber hinaus, dass mittels Untertitelung auch das Erlernen von Fremdsprachen gefördert würde." Eine Erklärung des Europäischen Parlaments. In erster Linie als eine Handlungsaufforderung an die zuständige Kommission gedacht. Nicht mehr und nicht weniger. Besseren Wissens entschuldigt sich inzwischen SPIEGEL ONLINE in einer Richtigstellung bei seinen
Benutzern, ohne jedoch nicht zu versäumen, den Schwarzen Peter schnell noch der Nachrichten- agentur AFP zuzuschieben, die als Erste die EU-Meldung "offenbar fehlinterpretiert" habe. Zu dumm nur , dass man sich ausgerechnet auf deren Material gestützt hatte. Doch mittlerweile hat man von einem nicht näher benannten EU-Parlaments- sprecher wenigstens bestätigt bekommen, dass jene Erklärung "undeutlich formuliert sei". Glück gehabt, SPIEGEL ONLINE. Also doch keine Panik auf der Titanic. Von Originalfassungen ist in der Erklärung nirgendwo die Rede. Genauso wenig wie davon, dass in Deutschland oder anderswo nicht mehr synchronisiert werden soll. Die Untertitelung gelte als zusätzliches deaktivierbares Angebot für alle öffentlich- rechtlichen Sendungen. Videotext ist eh bei ARD und ZDF kein Fremdwort. Und die Tagesschau und das heute-journal werden auf Phönix schon heute in Gebärdensprache gesendet. Außerdem: Wer sich schon jemals einen Film mit deutschen Untertiteln angesehen hat, wird froh darüber sein, dass der Kelch an uns Zuschauern noch einmal gerade so vorübergegangen ist. Denn wenn diese Form der Filmbearbeitung eines Tages wirklich Überhand nehmen sollte, haben wir allen Grund dazu, uns um die Bildung in unserem Land ernsthaft Sorgen zu machen. Mit Untertiteln als orthografischen Maßstab wird Deutschland auch noch in vielen, vielen Jahren Schlusslicht bei allen PISA-Studien dieser Welt bleiben.

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Aus dem Off - Die im Dunkeln sieht man nicht?
Von Stefan Krause

Kurz vor der letzten Mitgliederversammlung stellt man die schlichte Frage, "kommt Ihr hin... am Samstag?" Fragende Blicke... "Na, zur IVS-Sitzung... Wichtig... Vorstandswahl. Ihr habt doch eine Einladung bekommen? Und im Newsletter stand es auch..." Schließlich könne sich die KollegInnen erinnern, aber trotzdem leider nicht kommen. Schade! Die Versammlung ist ein Erfolg, die Anwesenden stimmen über Vorstand und Änderungen der Satzung ab, diskutieren in konstruktiver Atmosphäre. Einziger Wermutstropfen: Anscheinend konnten sich viele Mitglieder diesen Termin nicht vormerken oder mussten am Samstag arbeiten. Man muss die Zahl der Anwesenden hier nicht nennen – aber wir können sicher sein, dass die Gegenseite sie präzise kennt! Wir werden sehr wohl zur Kenntnis genommen,
aber eben nicht nur mit unseren Erfolgen, sondern viel "liaberer" (bayr .) dann, wenn wir Schwächen zeigen, sei es in Form mangelnder Beteiligung, physischer Abstinenz oder Auseinandersetzungen, die wir gern öffentlich ausbreiten. Es geht nicht darum, "bella figura" zu machen im Sinne von "guter Miene zum bösen Spiel". Dort, wo es im Verband unterschiedliche Positionen gibt, sollten wir sie ausdiskutieren. Aber unsere Offenheit sollte auch unser Trumpf sein: je offener wir z. B. untereinander über unsere Gagen sprechen, desto weniger können wir gegeneinander ausgespielt werden. Je ernster wir unsere Sache nehmen, unseren Verband, unsere Ziele, desto ernster muss uns auch unser Gegner*** nehmen. Wenn wir aber durch unser Erscheinungsbild eher "brutta figura" machen, müssen wir uns nicht wundern, dass wir zuweilen eher belächelt als respektiert werden. Denn um erstgenommen zu werden, müssen wir nicht mit den Muskeln spielen (oder mit den Augen rollen) und über einen Streik spekulieren... Wir sind vor einiger Zeit (mit der Gagenforderung) als Tiger losgesprungen und als Bettvorleger gelandet! Das war nicht die beste Werbung für uns! Aber womit wollen wir denn KollegInnen in den IVS bringen, die nicht zuletzt deshalb skeptisch sind? Wie sollen wir Leute im Verband halten, die nicht zufrieden sind? Ich schlage mal Glaubwürdigkeit vor. Wir arbeiten zwar im Dunkeln, aber der IVS wird trotzdem kritisch beleuchtet und beäugt. Und es hängt auch von den Mitgliedern ab, wie gut er sich ins Licht setzt!


***auch Kontrahent oder Arbeitgeber genannt

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Nachruf
Wolfgang Kühne ist im Alter von nur 54 Jahren gestorben und wurde am 25. April beigesetzt. Wolfgang ist als Werbe- und Radiostimme deutschlandweit bekannt geworden und hatte eine riesige Fangemeinde. Darüber gerät etwas in Vergessenheit, dass er im Synchron groß geworden ist. Er hat Disney-Figuren wie Tigger und den Esel unvergleichlich gut gesprochen, Anthony Quinn seine Stimme geliehen, deutsche Dialogbücher geschrieben, die immer glänzend recherchiert und sprachlich und synchrontechnisch auf höchstem Niveau waren, er hat sachkundig, verantwortungs- bewusst und immer den Schauspielerkollegen vor dem Mikrofon zugewandt Regie geführt. In den letzten Jahren von einer schweren Krankheit gezeichnet, hat er sich vom Synchron mehr und mehr zurück gezogen. Obwohl er sich hin und wieder über seine Einsamkeit beklagte, war er sich bewusst, dass es eine selbstverursachte, eine willentliche, eine unabänderliche Einsamkeit war. Sein Tod reißt eine tiefe Lücke. Seine Persönlichkeit, seine Ausstrahlung, sein Humor, seine Belesenheit und Kompetenz, aber auch seine Konfliktfähigkeit und seine teilweise kontroversen Ansichten werden der Synchronszene fehlen.