Der Fachausschuss trägt alle Informationen betreffs Gagenentwicklung seit Beginn der Synchronisation in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zusammen. 1964 betrug die Grundgage, mit der die Verwertungsrechte für das synchronisierte Werk abgetreten wurden, 50,- DM und jeder gesprochene Take wurde mit 5,- DM bezahlt. Diese Summen entstanden natürlich nicht willkürlich, sondern gaben den "Wert" der Arbeit der Synchronschauspieler im gesellschaftlichen Kontext wieder.
Seit 1964 wurden die Gagen der Synchronschauspieler nicht mehr angehoben. In diesem Zeitraum stiegen die Preise um 211 %, die Löhne um über 600 % und die Gehälter um über 900 %. (Diese Berechnungen beruhen auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, sie sind unter www.destatis.de nachzulesen). Würde man einen Durchschnittswert nehmen, käme eine Verdienstentwicklung von rund 800 % zum Tragen. Die Grundgage läge dann bei 409,60 €, die Takegage bei 20,80 €.
Uns geht es bei unserer Forderung nach Gagenanpassung weder um einen Inflationsausgleich noch um einen Nachvollzug der gesamtgesellschaftlichen Einkommensentwicklung, sondern lediglich um eine den ökonomischen und produktionsbedingten Umständen entsprechende angemessene Vergütung unserer Arbeit und eine faire Beteiligung an den Verwertungsgewinnen.

Die Ansprechpartner
Michael Pan
Alexandra Marisa Wilcke